Garantie

 

Auf die von uns gemachten Zahnfüllungen geben wir 1 Jahr, auf Zahnersatz 3 und auf Zahnimplantate 5 Jahre Garantie. Die Garantie bezieht sich auf die Qualität der übergebenen Arbeit.

Wann ist die Garantie gültig?

Die Voraussetzung für eine gültige Garantie ist eine halbjährliche kostenlose Kontrolle, sowie die Einhaltung der vom Arzt vorgegebenen Mundhygienevorschriften.

Die Garantie ist nicht gültig wenn der Patient,

  • nicht zur halbjährlichen Kontrolle erscheint.
  • die Mundhygienevorschriften nicht einhält.
  • den Zahnersatz nicht ordnungsgerecht benutzt. (fallen lässt usw.)
  • nicht die vom Arzt vorgeschlagene Zahnschutzschiene anfertigen lässt oder diese nicht trägt und wegen starken  Zusammendrücken der Zähne im Schlaf das Porzellan beschädigt wird.
  • bei Anbringung eines Porzellanveneers dieses absichtlich überspannt.

Auf Wurzelfüllungen kann wegen des hohen Risikofaktors und der individuellen anatomischen Beschaffenheit der Patienten auch bei höchster ärztlicher Sorgfalt keine Garantie gegeben werden.